Kennziffer | BKA-2020-1063 |
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Abteilung | SGF2, IZAS |
Kurzbeschreibung | Unterstützen Sie uns als Sachbearbeiter/in IT-Koordination am Standort Berlin in der Abteilung Internationale Koordinierung, Bildungs- und Forschungszentrum sowie in der Abteilung Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamtes. Es stehen mehrere Stellen zur Verfügung – machen auch Sie das Richtige und bewerben Sie sich jetzt! |
Stellenbeschreibung | Ihre Aufgaben
Das bringen Sie mit
On Top
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Zusätzliche Informationen | Bundeskriminalamt – Ihr zukünftiger ArbeitgeberWir als Zentralstelle der deutschen Polizei tragen zusammen mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder aktiv zur inneren Sicherheit Deutschlands bei. Wir führen Ermittlungsverfahren, schützen die Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes, arbeiten national und international eng mit anderen Sicherheitsbehörden zusammen, analysieren, forschen und entwickeln neue Techniken und Methoden zur Kriminalitätsbekämpfung im 21. Jahrhundert und das in einem Team mit über 70 verschiedenen Berufsgruppen. Das bieten wir Ihnen
Bewerben Sie sich jetzt – und kommen Sie in unser Team!Sollten Sie wegen einer Schwerbehinderung diese Möglichkeit nicht nutzen können, senden Sie Ihre Bewerbung einfach an: Bundeskriminalamt Das Bundeskriminalamt fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und ist deshalb besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert, um deren Anteil auch in Bereichen, in denen sie noch gering vertreten sind, zu steigern. Aus diesem Grund werden Bewerberinnen in diesem Auswahlverfahren bevorzugt berücksichtigt. Wissenswertes
Sie haben noch Fragen?Mehr Informationen finden Sie unter www.bka.de. Stellen Sie uns Ihre Fragen auf einer Berufsinformationsmesse kontaktieren Sie uns telefonisch unter: +49 (0)30 5361-26735 oder per E-Mail: ZV23-Tarifgewinnung@bka.bund.de |
Befristete Stelle | unbefristet |
Gehalt/Besoldung | E11, A9g - A11 |
Dienstort | Berlin |
Beschäftigungsart | Vollzeit, Teilzeit |
Annahmeschluss | 08.02.2021 |
Bitte beachten Sie, dass für die Durchführung des Auswahlverfahrens eine Mindestbearbeitungsdauer eingeplant werden muss. Der ausgewiesene Annahmeschluss dient somit der zeitgerechten Verfahrensabwicklung.
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